Warum ist dieser Krankenversicherungsschutz so wichtig?

  • Die GKV zahlt Ihnen für Brillen und Kontaktlinsen keinen Cent – außer Sie sind schwer sehbeeinträchtigt oder unter 18 Jahre.
  • Laseroperationen, die Brillen oder Kontaktlinsen in vielen Fällen unnötig machen, werden ebenfalls nicht bezahlt.
  • Ähnliches gilt für Hörgeräte: Bei über 1.700 EUR pro Ohr übernimmt die GKV derzeit davon nur rd. 785 EUR – und das lediglich alle 6 Jahre.

Der Tarif Sehen und Hören (SuH) senkt Ihre Zuzahlung bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Laserverfahren am Auge, bei Hörgeräten und sonstigen Hilfsmitteln wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräten.

  • Für Sehhilfen: 100% Erstattung bis 300 EUR, alle 24 Monate
  • Für Laserverfahren, z. B. LASEK oder LASIK: 100% Erstattung bis 750 EUR pro Auge, erneuter Anspruch nach 60 Monaten
  • Für Hörgeräte: 100% bis zu 800 EUR alle 36 Monate je Ohr
  • 100% für sonstige Hilfsmittel bis zu 300 EUR, alle 24 Monate
  • Keine Gesundheitsfragen, sofort Versicherungsschutz ohne Wartezeiten

Weiterführende Informationen

Kundeninformation Sehen und Hören»

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